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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plattform reachr.ch | Version 7 | Stand: 05. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Nutzungsverhältnis zwischen der Reachr CH Group KLG (UID CHE-409.897.534), Platanenweg 5, 4528 Zuchwil, und den Nutzerinnen und Nutzern der Plattform reachr.ch. Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen unter der Marke Reachr, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Die Plattform vermittelt Kooperationen zwischen Content Creator:innen, Künstler:innen und Musiker:innen (Künstler) einerseits sowie Unternehmen, Brands und Eventorganisator:innen (Organisator) andererseits. Für die Marke Eventry gelten separate AGB.

2. Registrierung

  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Profilangaben müssen wahrheitsgemäss und aktuell sein.
  • Die Nutzerin oder der Nutzer ist für Zugangsdaten verantwortlich.
  • Organisatoren hinterlegen Firmenname und Kontaktdaten; Künstler Identität, Leistungsangebot und Rechnungsadresse.
  • Beide Parteien bestätigen diese AGB bei der Registrierung.

Reachr darf Konten bei begründetem Verdacht auf Missbrauch sperren oder löschen.

3. Vertragsabschluss und Verbindlichkeit

Organisator und Künstler einigen sich über Leistung, Datum, Ort und Gage. Auf dieser Grundlage wird ein Buchungsvertrag mit ausgewiesener Reachr-Provision erzeugt. Er wird verbindlich, sobald beide Parteien ihn im Dashboard annehmen. Reachr archiviert die angenommene Fassung und stellt beiden Parteien eine Kopie zu. Vertragsabschlüsse ausserhalb der Plattform über dort angebahnte Kooperationen sind unzulässig.

4. Leistungen von Reachr

  • Profile und Portfolios
  • KI-gestütztes Matching
  • Chat und Projektverwaltung
  • Offerten und Buchungsverträge
  • Manuelle Einzelvermittlung auf Anfrage

Reachr ist ausschliesslich Vermittlerin und Infrastruktur-Anbieterin. Reachr ist nicht Vertragspartei, Arbeitgeberin, Veranstalterin, Zahlungsabwicklerin oder Treuhänderin und nimmt keine Kundengelder entgegen.

5. Preise und Mehrwertsteuer

Alle Beträge verstehen sich in CHF exklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer. Reachr ist zum Zeitpunkt dieser Fassung nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen und weist keine Mehrwertsteuer aus. Die konkrete Provision wird vor Vertragsabschluss im Dashboard angezeigt und im Buchungsvertrag ausgewiesen.

6. Vermittlungsprovision bei Plattformvermittlung

Satz8 % der vereinbarten Gage
TrägerDer Künstler
BemessungVereinbarter Betrag (Gage) im Buchungsvertrag
FälligkeitNach Durchführung; Rechnung ab Folgetag, spätestens innert 5 Tagen
Zahlungsfrist20 Tage ab Rechnungsdatum

Der Budgetrahmen ist nur ein Richtwert. Die Gage wird direkt zwischen Organisator und Künstler bezahlt. Reachr wickelt diese Zahlung nicht ab und übernimmt keine Zahlungsgarantie.

7. Manuelle Einzelvermittlung

Reachr kann auf Anfrage gezielt eine passende Person suchen, die Kommunikation bis zur Einigung führen und den Kontakt herstellen. Dafür gilt eine individuell offerierte Vergütung von mindestens CHF 150 und höchstens 20 % der Gage. Die Vergütung kann Künstler, Organisator oder beide belasten. Anspruch und Zuweisung werden vor der Kontaktherstellung schriftlich festgelegt und entstehen mit der Kontaktherstellung, unabhängig von der späteren Durchführung. Eine vorab vereinbarte fortlaufende Provision von 8 % kann für 12 Monate gelten; Folgeaufträge sind innert 30 Tagen zu melden.

8. Zahlungsbedingungen

Reachr stellt die Provision als reguläre Rechnung zu. Es gibt keine Zahlungsfunktion, keinen automatischen Einzug und keine Kartenzahlung. Rechnungen sind innert 20 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Verzug kann Reachr 5 % Verzugszins p.a. verlangen (OR Art. 104).

9. Stornierung

Da Reachr keine Zahlungen abwickelt, bestehen keine durch Reachr durchsetzbaren Stornofolgen. Findet die Leistung nicht statt, entfällt die Plattformprovision nach Ziffer 6. Die Rückabwicklung ist Sache von Organisator und Künstler. Bei manueller Einzelvermittlung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

10. Mahnwesen

Am Tag 1 nach Fälligkeit erfolgt eine kostenlose Erinnerung. Nach weiteren 10 Tagen kann eine Mahngebühr von 10 % (max. CHF 10), nach weiteren 10 Tagen 20 % (max. CHF 15) erhoben und das Konto gesperrt werden. Nach weiteren 10 Tagen kann ab kumuliert CHF 150 die Forderung an ein Inkassobüro übergeben werden. Wiederholter Zahlungsverzug kann zur dauerhaften Sperre führen.

11. AHV und Sozialversicherung

Reachr übernimmt keine Arbeitgeberfunktion und meldet keine Einkünfte. Organisatoren prüfen eine allfällige AHV-Beitragspflicht; Künstler deklarieren Einkünfte korrekt. Eine Selbstauskunft zur angemeldeten Selbstständigkeit wird nicht überprüft und nicht öffentlich angezeigt.

12. Leistungserbringung

Der Künstler erbringt die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt. Terminvorschläge ausserhalb eines angenommenen Buchungsvertrags sind unverbindlich.

13. Gewährleistung und Haftung

Reachr haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, insbesondere nicht für Nutzerleistungen, Gagen, Stornierungen, Nichterfüllung, technische Störungen ausserhalb des Einflussbereichs oder Ansprüche Dritter. Die Parteien haften einander unmittelbar.

14. Widerruf

Ein Widerruf des Buchungsvertrags ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Bereits erbrachte Leistungen sind ausgeschlossen.

15. Plattformbindung und Umgehungsverbot

Es ist untersagt, angebahnte Kooperationen ausserhalb der Plattform abzuschliessen oder die Provision durch falsche Gagenangaben zu umgehen. Reachr kann das Konto sperren und Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision verlangen.

16. Kündigung

Das Konto kann jederzeit gelöscht werden. Entstandene Provisionsforderungen bleiben bestehen. Reachr kann bei Verstössen sperren.

17. Datenschutz und Inhalte

Es gilt die Datenschutzerklärung. Nutzer bestätigen, die Rechte an hochgeladenen Inhalten zu besitzen; Reachr darf diese zur Plattformdarstellung verwenden.

18. Änderungen

Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und gelten als akzeptiert, sofern nicht innert 30 Tagen widersprochen wird. Für angenommene Buchungsverträge gilt die Fassung zum Zeitpunkt der Annahme.

19. Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

20. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. An ihre Stelle tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung.

Solothurn, 05. September 2026

Reachr CH Group KLG
Thomas Hürlimann, CEO